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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Fax, per Brief oder E-Mail an Metalldetektor-mieten.de (nachstehend als Vermieter benannt) übermittelten Aufträge durch Kunden (nachstehend als Mieter benannt) und werden mit der Auftragserteilung anerkannt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Mietpreise
Der Mietpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 3 Rechte und Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter hat die Pflicht die Mietsache bei Mietbeginn in betriebsfähigen Zustand dem Mieter zu übergeben.
(2) Der Vermieter steht während der Mietzeit für Elektronikfehler und bestimmungsgemäße Verschleißerscheinungen ein.

§ 4 Rechte und Pflichten des Mieters
(1) Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter ist dieser verpflichtet dem Vermieter den jeweils gültigen Mietzins gemäß der aktuellen Mietpreisliste zu entrichten.
(2) Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt sind diese unverzüglich (innerhalb von 2 Tagen) schriftlich geltend zu machen.
(3) Falls die Mietsache Mängel aufweist, die die Sicherheit und/oder Funktionsfähigkeit der Mietsache nicht nur unerheblich beeinträchtigen, kann der Mieter die Behebung dieser Mängel verlangen soweit dies unverzüglich geltend gemacht wird. Ein Nachbesserungsversuch erfolgt am Geschäftssitz des Vermieters. Im Falle eines Nachbesserungsversuchs erfolgt eine angemessene Verlängerung der Mietzeit. Dem Mieter werden dabei keine weiteren Kosten auferlegt. Eine Minderung des Mietzinses steht dem Mieter erst nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch des Vermieters zu.
(4) Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache sorgfältig aufzubewahren, bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen zu schützen. Die Mietsache ist ordnungsgemäß, gereinigt, betriebsfähig und vollständig dem Vermieter zurückzugeben.
(5) Falls die zurückgegebene Mietsache von § 4 Abs. 4 abweicht, werden dem Mieter die daraus resultierenden Kosten aus einem Nutzungsausfall und Reparaturkosten berechnet.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vertraglich vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Bei einer verzögerten Rückgabe fällt für jeden verspäteten Tag eine Mietgebühr in Höhe von 50,- EUR an.
(7) Der Mieter trägt die Gefahr des Rückversands der Mietsache. Falls die Mietsache als versichertes Paket bis 500,- EUR (z. B. DHL-Paket) zurückversandt wird, tritt der Mieter etwaige Ansprüche aus dem Transportverhältnis an den Vermieter ab. Die Gefahrtragung des Rückversands der Mietsache geht dann auf den Vermieter über.
(8) Der Mieter trägt die Versandkosten und etwaige Zollgebühren für den Rückversand der Mietsache. Im Falle eines unfreien Rückversands der Mietsache werden dem Mieter die Rücksendekosten in Höhe von 15,- EUR sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR berechnet. Ein unfreier Rückversand liegt vor, wenn der Absender (Mieter) die Versandkosten für den Rückversand dem Empfänger (Vermieter) auferlegt.

§ 5 Mietzeit
(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter und endet mit der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Falls die Mietsache vom Mieter an den Vermieter zurückgesandt wird, so endet die Mietzeit mit der Übergabe an den Versandanbieter.
(2) Der Tag an dem dem Mieter die Mietsache zugestellt wird, wird als ½ Miettag berechnet. Die darauf folgenden Miettage werden als volle Miettage berechnet. Der Tag an dem der Mieter die Mietsache an den Vermieter bzw. zum Rücktransport veranlasst, wird als ½ Tag berechnet.

§ 6 Mietzins
(1) Der Mietzins wird mit dem Beginn der Mietzeit sofort fällig. Die Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Der Mindestmietzeitraum beträgt zwei Tage. Wenn abweichend zur vereinbarten Mietzeit die Mietsache vorzeitig zurückgegeben wird, bleibt eine Reduzierung des Mietpreises aus.

§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Wenn es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt, so steht diesem gemäß § 357 Abs. 1 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass der Mietvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgeführt wird. Dies hat zur Folge, dass im Falle der Wahrnehmung des gesetzlichen Widerrufsrecht der Mieter einen Wertersatz in Höhe von 50,- EUR für die erbrachten Dienstleistung zu erbringen hat.

§ 8 Kaution
(1) Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter hinterlegt dieser dem Vermieter eine Kaution (Geldbetrag, gültiger Reisepass oder Personalausweis). Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
(2) Die Kaution wird umgehend nach Rückgabe / Rückversand der Mietsache an den Mieter zurückerstattet. Der Mieter verpflichtet sich bei Rückgabe der Kaution dies zu quittieren.
(3) Dem Vermieter steht die Aufrechnung eigener Forderung, aus dem Mietverhältnis, mit der hinterlegten Kaution des Mieters zu.

§ 9 Haftung
(1) Eine Haftung des Verkäufers bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Liegt in solchen Fällen leichte Fahrlässigkeit vor, so haftet der Verkäufer nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und mittelbaren Schäden sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(3) Im Haftungsfall sind Schadensersatzansprüche auf den Rechnungswert der Mietsache begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz Mörfelden-Walldorf.
(2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder Rückverweisungsvorschriften des deutschen Rechts.

§ 11 Abschlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen tritt eine solche, die im Ergebnis wirtschaftlich gleichwertig ist.


Stand: 26. Oktober 2012


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